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Wiesengräber sind eine relativ neue Art der Grabgestaltung. Für die Hinterbliebenen fällt hierbei wenig Grabpflege an, weil es keine Pflanzfläche gibt. Hier gibt es natürlich auch einige Unterschiede zwischen Urnen und Erdbestattung, Größe der Grabplatten und ob ein zusätzlicher Grabstein auf der Platte erlaubt ist.
Neben der klassischen polierten Granitplatte sind auch rustikale Natursteine erlaubt, die das vorgeschriebene Außenmaß einhalten. Zudem sind auf vielen Friedhöfen auch Grabsteine auf den Wiesengrabplatten erlaubt.
Wichtig ist dabei, dass eine 10 cm breite Mähkante zum Grabstein eingehalten wird.
Wir informieren sie natürlich gerne, welche Variante für Ihr Wiesengrab in Frage kommt und kümmern uns um die nötigen Genehmigungsanträge.
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